Während sich die Dashcam im Ausland schon seit einiger Zeit etabliert hat, kommt sie in Deutschland noch nicht ganz so häufig zum Einsatz. Unfälle, riskante Manöver anderer Verkehrsteilnehmer oder Unfallhergänge können damit ganz einfach aufgenommen und zur Aufklärung als Beweismittel verwendet werden. Ein großes Problem hierbei ist die bestehende Rechtslage in Deutschland. Da die Dashcam und deren Aufnahmen hierzulande noch als juristisches Neuland gilt, ist sie sehr umstritten und führt regelmäßig zu Konflikten und juristischen Auseinandersetzungen.
Was ist eine Dashcam?
Bei einer Dashcam handelt es sich um eine kleine Kamera, welche, ähnlich wie ein Navigationsgerät, im Innenraum des Fahrzeugs, meist auf dem Armaturenbrett montiert wird. Der Zweck dieser Kamera ist es, den fahrenden Verkehr aufzunehmen, um somit zur Beweissicherung im Falle eines Unfalls beizutragen.
Worauf muss bei der Verwendung einer Dashcam geachtet werden?
Sollte es tatsächlich zu einem Unfall kommen, in den man selbst verwickelt ist, und man Aufnahmen zur Klärung der Schuldfrage oder als Beweismittel sichern möchte, gilt einiges zu beachten. Andernfalls kann es schnell passieren, dass man selbst vom Ankläger zum Angeklagten wird.
Ist die Dashcam in Deutschland legal?
Die Verwendung einer Dashcam in Fahrzeugen gilt, was die Rechtslage in Deutschland betrifft, noch als juristisches Neuland, bewegt sich in einem engen rechtlichen Rahmen und wird ständig neu diskutiert. Aus diesen Gründen kann noch nicht klar gesagt werden, wie die endgültige Rechtslage aussehen wird.
Dashcams Deutschland: Urteil des BGH schafft mehr Klarheit zur Verwendung der Dashcam
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 15.05.18, dass auch permanente, anlasslose Aufzeichnungen einer Dashcam, im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar sein können. Das aufgenommene Material kann somit, trotz Verletzung gegen das Datenschutzrecht, im Zivilprozess als Beweismittel verwendet werden.
Des Weiteren beschloss der Bundesgerichtshof, dass in Entscheidungsfällen die Interessen des Klägers auf Verwertung der Aufzeichnungen höher einzuordnen sind, als die des Angeklagten.
Dieses Urteil wurde damit begründet, dass sich der Angeklagte, durch die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr, selbst der Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer aussetzt. Ein weiterer Grund für dieses Urteil ist die Tatsache, dass nach einem Unfall oft Beweisnot herrscht und es schwer ist, den Unfallhergang zu rekonstruieren.
Dennoch betonte das Gericht, dass eine permanente und anlasslose Aufzeichnung zur Wahrnehmung der Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich ist, und daher gegen den Datenschutz verstößt.
Somit kann man zusammenfassend sagen, dass anlassbezogene Unfallaufnahmen im Straßenverkehr, zur Klärung der Schuldfrage und des Tathergangs, nach momentanem Stand, erlaubt sind. Allerdings dürfen diese Aufnahmen nicht dauerhaft gespeichert werden, sondern müssen nach kurzer Zeit gelöscht oder überschrieben werden. Anders sieht es mit der wahllosen Sammlung von „Beweismitteln“ aus. Dies bleibt weiterhin verboten.
Wie ist die Rechtslage beim Einsatz der Dashcam vor Gericht
Besondere Vorsicht ist geboten, sollte man das Videomaterial der Cam gerichtlich einsetzen wollen. Hier wird meist von Fall zu Fall unterschiedlich entschieden, da noch keine klaren Richtlinien formuliert wurden.
Trotz des Urteils des BGH gibt es immer wieder gerichtliche Fälle, in denen das Videomaterial der Dashcam nicht als Beweismittel vor Gericht zugelassen wird, oder es sogar zu einer Anklage des Klägers führen kann. Dabei werden bestimmte Sachverhalte und Situationen besonders kritisch bewertet.
Verstoß der Datenschutzrichtlinie bei Dashcam-Videos
Ein häufiges Problem der Dashcam ist der mögliche Verstoß gegen die DSGVO und andere Datenschutzrichtlinien. Laut Datenschützern verstößt diese ebenfalls gegen das informelle Selbstbestimmungsrecht. Danach kann sich der Einzelne in der Öffentlichkeit frei bewegen, ohne befürchten zu müssen, ungewollt und ahnungslos videoüberwacht zu werden.
Ein anlassloses und dauerhaftes Filmen der Autokamera kann hierbei zu Anzeigen und Bußgeldern führen.
Veröffentlichung der Dashcam-Videos im Internet
Wer mit einer Dashcam gefilmtes Videomaterial ins Internet stellt, ohne darin vorkommende Personen oder Kennzeichen unkenntlich gemacht zu haben, muss ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen. Hierbei handelt es sich um einen Verstoß des informationellen Selbstbestimmungsrechts.
Daneben gibt es zahlreiche weitere Fälle, die zu einem Beweisverwertungsverbot des Videomaterials vor Gericht, oder gar zu Bußgeldern führen können.
Bußgeld bei Weitergabe von Dashcam-Videos
Dashcam-Videos, die ausschließlich für den privaten Verwendungszweck bestimmt sind, sind von datenschutzrechtlichen Belangen ausgeschlossen. Anders sieht es allerdings, wie bereits erwähnt, bei Veröffentlichung des Videomaterials aus.
So hat das Bayrische Landesamt für Datenaufsicht angekündigt, Videos, die zur Veröffentlichung oder zur Weitergabe an Dritte bestimmt sind, auf Bußgeldbescheide zu prüfen. Der hierfür gesetzlich festgelegte Bußgeldrahmen beläuft sich auf bis zu 300.000 €.
Dashcams im ADAC Test
In diesem Video kann man einige Tests des ADAC mit Dashcams mitverfolgen, und sich selbst ein Bild über diese Autokameras machen.
Fazit: Die Verwendung einer Dashcam bei momentaner Rechtslage
Alles in allem kann man sagen, dass es durchaus sinnvoll ist, sich eine Dashcam zuzulegen. Sie kann eine echte Hilfe bei der Aufklärung von Straftaten und Unfallhergängen sein. Dennoch müssen bei der Nutzung einer Dashcam, aufgrund der Rechtslage viele Regeln befolgt und eingehalten werden, damit die gewonnenen Videos im Ernstfall auch zum Einsatz kommen können.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Dashcam Rechtslage in Deutschland
Ist eine Dashcam in Deutschland erlaubt?
Die Verwendung einer Dashcam im Auto ist in jedem Fall in Deutschland erlaubt.
Allerdings gibt es zur Verwendung der Aufnahmen einige Richtlinien und Gesetze, sowie Beschlüsse vom Bundesgerichtshof. Gerade als Beweismittel im Streitfall werden Dashcam-Aufnahmen zur Klärung, auch vor Gericht, verwendet.
Was ist eine Dashcam?
Als Dashcam bezeichnet man eine kleine Kamera, die im Innenraum, meist auf dem Armaturenbrett, eines Autos montiert wird und während des Fahrens das Verkehrsgeschehen aufnimmt.
Bei Unfällen oder sonstigen Vorkommnissen dienen die Aufnahmen hin und wieder zur Aufklärung und Beweissicherung.
Lohnt sich eine Dashcam?
Die Verwendung einer Dashcam ist in jedem Fall sinnvoll, denn sie kann bei Unfällen, Straftaten oder ähnlichem als Aufklärung und unter Umständen als Beweismaterial hilfreich sein.