Zu Beginn des Jahres 2022 wurde die THG-Quote in Deutschland eingeführt. Jetzt gibt es die jährliche Vergütung für Elektrofahrzeuge auch in Österreich. Das Prinzip ist im Grunde das Gleiche: Man spart durch das Fahren eines Elektroautos CO2-Emissionen, die man für mehrere Hundert Euro verkaufen kann. Allerdings gibt es auch viele Unterschiede. In diesem Artikel findest du alles zur ePrämie in Österreich.
Was ist die ePrämie?
Als ePrämie oder eQuote wird die THG-Quote oder Treibhausgasminderungsquote in Österreich bezeichnet. Diese wurde vom Staat als Klimaschutzinstrument eingeführt, um klimaschädliche Emissionen zu reduzieren. Zu den größten Verursachern von Treibhausgasemissionen zählt der Verkehrssektor. Als Fahrer eines Elektroautos oder eines anderen Elektrofahrzeugs verursacht man nur einen Bruchteil der Emissionen eines Verbrenners.
Seit der Novellierung der Kraftstoffverordnung am 01. Januar 2023 können E-Fahrzeugfahrer in Österreich von ihren CO2-Einsparungen, die eine saubere Fahrweise mitbringt, profitieren. Jeder Halter eines E-Fahrzeugs kann seine Einsparungen durch einen Anbieter beim Umweltbundesamt zertifizieren und verkaufen lassen.
Die Käufer dieser CO2-Einsparungen, THG-Quoten oder eQuoten sind quotenverpflichtete Unternehmen wie Mineralölkonzerne, die ihre Treibhausgasemission um einen jährlich wachsenden Teil reduzieren müssen. Schafft das Unternehmen die Reduzierung nicht aus eigener Hand, müssen Strafzahlungen bezahlt oder eQuoten von Dritten zur Kompensation gekauft werden. Zu diesen Dritten zählen auch die Einsparungen von privaten E-Fahrzeughaltern.
THG-Quote Deutschland vs. ePrämie Österreich – Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Deutschland THG-Quote | Österreich eQuote | |
---|---|---|
Fahrzeugtyp | M1 (Auto), N1 (Leichtnutzfahrzeug), M3 (Bus) und E-Zweiräder | Mehrspurige Fahrzeuge (M1, N1, M3) |
Grundlage zur Berechnung der Einsparung (Lademenge) | 2.000 kWh pro Fahrzeug (pauschal) | 1.500 kWh pro Fahrzeug (anteilig) oder tatsächliche Lademenge |
Zeitraum der Anmeldung | 01.01.2023 - 28.02.2024 (Über das gesamte Jahr + Erste Monate des Folgejahres) | 01.01.2024 - 01.03.2024 (Erste Monate des Folgejahres) |
CO2-Einsparung pro Auto (abhängig vom Strommix) | 0,7 Tonnen CO2 | 1,5 Tonnen CO2 |
Gesetzesgrundlage | Bundes-Immissionsschutzgesetz | Kraftstoffverordnung – Novelliert Anfang 2023 |
Start der Auszahlung | Anfang 2022 | Anfang 2024 |
Wer hat eine eQuote und kann sie verkaufen?
Die eQuote oder THG-Quote Österreich kann jeder Halter eines reinen Elektrofahrzeugs beantragen, ganz egal ob es sich dabei um ein privates oder berufliches Fahrzeug handelt. Doch anders als in Deutschland gibt es die ePrämie nicht für E-Zweiräder wie E-Roller und E-Motorräder, denn die THG-Quote in Österreich ist auf mehrspurige Fahrzeuge begrenzt.
Der aber wohl größte Unterschied zu Deutschland: Auch Plug-in-Hybride können die ePrämie beantragen. Voraussetzung ist allerdings der Nachweis bzw. Messung der geladenen Lademenge in kWh.
Ziele der ePrämie: Warum gibt es sie?
Mit der ePrämie verfolgt der Staat die Umverteilung finanzieller Mittel von fossilen Kraftstoffen in erneuerbaren Energien. Fossile Kraftstoffe werden durch den zusätzlichen Arbeits- und Kostenaufwand immer unattraktiver, während das Fahren eines E-Fahrzeugs durch die Prämie belohnt wird.
Wie hoch wird die ePrämie sein und wie wird sie berechnet?
Eine Möglichkeit, die Höhe der THG-Prämie zu berechnen, besteht darin, den Pauschalwert zu verwenden. So wie in Deutschland wird ein Schätzwert für die gefahrene Lademenge in kWh angegeben. In Österreich beträgt dieser 1.500 kWh. Mit diesem Schätzwert und dem Strommix des Landes wird die CO2-Einsparung berechnet. Da der österreichische Strommix zu rund drei Viertel aus erneuerbaren Energiequellen stammt, ist die CO2-Einsparung höher als in Deutschland. Rund 1,5 Tonnen CO2 werden pro Fahrzeug also 1.500 kWh eingespart, die zertifiziert und verkauft werden können. Doch anders als in Deutschland ist die Höhe der ePrämie zusätzlich noch von der tatsächlichen Haltedauer des Fahrzeugs abhängig. Bedeutet: Die volle Prämie bekommt man nur, wenn das Fahrzeug über das gesamte Jahr angemeldet war. Ansonsten wird die ePrämie anteilig berechnet und nur für die Monate ausgezahlt, indem das Fahrzeug angemeldet war.
Eine andere Option ist die Übermittlung der tatsächlichen Lademenge bzw. nachweislich gemessenen Strommenge, die für das Laden eines Fahrzeugs verwendet wurde. Diese Option sollte vor allem für Fahrer von Plug-in-Hybriden interessant sein, da hierbei nicht darauf geachtet wird, ob das Fahrzeug vollelektrisch ist. Allerdings muss man dann exakt nachweisen können, wie viel man über ein Jahr hinweg pro Fahrzeug geladen hat.
Durch den hohen Anteil an erneuerbaren Energien im Strommix sind bei beiden Möglichkeiten Erlöse von bis zu 900 Euro denkbar. Was gut das Dreifache ist, was man 2023 in Deutschland für seine THG-Quote bekommt. Zieht man aber noch die Bearbeitungsprovisionen der Anbieter ab, belaufen sich die Auszahlungen auf 600 bis 800 Euro.
Wo kann man die ePrämie beantragen?
Um den Aufwand für die Behörden gering zu halten, können eQuoten erst ab einer Höhe von 100.000 kWh Ladestrom beim Umweltbundesamt zur Zertifizierung eingereicht werden. Bedeutet für den Besitzer des Fahrzeugs, dass man die Quote nicht selbst in Eigenregie verkaufen kann. Es werden Zwischenhändler wie Anbieter oder Plattformen gebraucht, die den Prozess der Zertifizierung, Bündelung und Vermarktung übernehmen. Einer dieser Anbieter ist Geld-für-eAuto.
Wie kann man die ePrämie beantragen?
- E-Auto fahren und CO2-Emissionen sparen.
- Bei einem Anbieter mit Vornamen, Nachnamen und E-Mail-Adresse registrieren.
- Fahrzeugschein oder geladene Strommenge an den Anbieter übermitteln.
- Bankverbindung hinterlegen und auf Überweisung der Prämie warten.
ePrämie Auszahlungsmodelle
- Flex-Erlös: Die Höhe der ePrämie hängt von den Schwankungen auf dem Quotenmarkt ab. Als Besitzer der eQuote bekommt man 70 bis 90 Prozent des erwirtschafteten Gewinns für sich. Die restlichen 10 bis 30 Prozent behält der Anbieter als Verkaufsprovision ein.
- Fest-Erlös: Man erhält einen festen Betrag ausgezahlt, hat maximale Planungssicherheit und kein Risiko. Allerdings sind die Auszahlungen um einen Großteil geringer.
- Sofortauszahlung: Bei der Sofortauszahlung geht der Anbieter in Vorkasse und überweist die ePrämie in kürzester Zeit. Man erhält die Prämie in 24 Stunden, weniger Tagen oder innerhalb zwei Wochen. Allerdings ist die Höhe der Prämie aufgrund des Risikos für den Anbieter sehr gering.
Wann kann man die ePrämie beantragen?
Die ePrämie in Österreich kann nicht so wie die THG-Quote in Deutschland zu einem beliebigen Zeitpunkt im Jahr beantragt werden. Der Anmeldezeitraum für die ePrämie beginnt nach Ablauf des Jahres, um genauer zu sein in den ersten Monaten des Folgejahres. Zu Beginn des Jahres 2024 wird man erstmals die Möglichkeit haben, die Prämie rückwirkend für das Jahr 2023 zu beantragen.
Welche Daten werden für die Beantragung gebraucht?
- Vorname und Nachname
- E-Mail-Adresse
- Fahrzeugschein oder Nachweis über den geladenen Strom
- Bankdaten
Wann wird die ePrämie ausbezahlt?
Die THG-Quote für Österreich für das laufende Jahr kann immer erst im Folgejahr beantragt werden, weshalb die Quote erst im Laufe des Folgejahres ausbezahlt wird. Es gibt aber auch Anbieter, die in Vorkasse gehen und die Prämie auch innerhalb des Jahres bzw. sofort nach der Anmeldung überweisen. Die Höhe der Prämie ist aber dann viel geringer.
Wie lange dauert die Auszahlung?
Wie lange die Auszahlung der ePrämie dauert, kann noch nicht gesagt werden. In Deutschland liegt die Wartezeit nach der Anmeldung bei 12 bis 16 Wochen. Wir vermuten in Österreich vergleichbare bis weitaus längere Wartezeiten. Da der Zeitraum der Zertifizierung der Quote so klein ist, gehen in Österreich innerhalb zwei Monaten so viele Anmeldungen ein wie in Deutschland über das gesamte Jahr verteilt. Eins ist aber sicher: Die Behörden versuchen so schnell wie möglich zu arbeiten und möchten, dass die Prämien noch innerhalb des Kalenderjahres ausbezahlt werden. Wir vermuten, dass erste Auszahlungen im September 2024 erfolgen werden.
Prozess bis zur Auszahlung:
- Registrierung und Übermittlung des Fahrzeugscheins
- Prüfung der Daten
- Vorbereitung der Daten
- Zertifizierung der eQuote durch das Umweltbundesamt
- Vermarktung der Quote
- Auszahlung
Wo finde ich das Gesetz zur eQuote oder österreichischen THG-Quote?
Alle Regelungen zur THG-Quote in Österreich oder eQuote, findet man in der am 1. Januar 2023 novellierten österreichischen Kraftstoffverordnung (KVO) unter § 26.
Danke für den ausführlichen und hilfreichen Artikel. Eine Frage habe ich noch: Wenn ich die mir zustehende eQuote nicht verkaufe. Was passiert damit – in Österreich? In Deutschland kann sie dann vom Staat verwertet werden. Ich möchte sie am liebsten „vom Markt nehmen“. Das wäre doch ökologisch am sinnvollsten!?