2023 ist das erste Jahr, indem man die THG-Quote in Österreich verkaufen und allein durch den Besitz eines angemeldeten E-Fahrzeugs einen Bonus in Höhe von mehreren Hundert Euro bekommen kann. Allerdings ist man für den Verkauf der eQuote auf Anbieter angewiesen. Wer diese Anbieter sind, wie man sich anmeldet und welcher Anbieter die höchste ePrämie auszahlt, erfährst du hier.
ePrämie Österreich: Vergleich der Anbieter
THG-Anbieter | Prämie | Erlösmodell | Auszahlungsdauer | Info |
---|---|---|---|---|
Geld für eAuto | 670 € | Flex: 90 % | 6 - 12 Wochen | Smaveo-Tipp, Fest-Erlös: mind. 100 € |
INSTADRIVE | 900 € | Flex: 100 % | 300 € Mindestauszahlung, Fest-Erlös: 450 €, Spende möglich | |
Quotlix | 670 € | Flex | ||
Wirkaufendeinethg | 900 € | Flex: 90 % | Spende möglich | |
Epuls | 396 € | Fest | 14 Tage | Sofortauszahlung |
ePrämie: Anbieter – Unsere Empfehlungen
Geld-für-eAuto
Bei dem Anbieter Geld-für-eAuto wird die ePrämie als eTaschengeld bezeichnet. Dabei unterscheidet man in zwei Auszahlungsmodellen. Die feste THG-Prämie mit dem Namen Garantiepreis liegt bei 400 Euro. Die flexible Auszahlung oder der Risikopreis liegt bei bis zu 670 Euro je THG-Quote. Zusätzlich bekommt man je geworbenen Kunden einen Bonus von 50 Euro.
Geld-für-eAuto ist nicht nur unsere Empfehlung, sondern auch der Anbieter mit dem wir am längsten zusammenarbeiten. Der Kunde hat mit dem Anbieter eine übersichtliche und gut strukturierte Plattform. Auch nach dem persönlichen Gespräch mit dem Geschäftsführer Luca Schmadalla konnte unser Eindruck gestärkt werden, sodass wir sagen können, dass der Anbieter seriös ist und alles hält, was er verspricht.
Der einzige Kritikpunkt besteht allerdings in der Vertragslaufzeit. In den AGB ist festgehalten, dass der Vertrag auf unbestimmte Zeit läuft. Bedeutet: Wenn man den Vertrag nicht kündigt, wird der Anbieter jedes Jahr dazu berechtigt, die eQuote zu verkaufen. Möchte man beispielsweise im Folgejahr einen neuen Anbieter ausprobieren, muss man daran denken, den Vertrag bei Geld-für-eAuto rechtzeitig und schriftlich zu kündigen.
Warum sollte man die Anbieter für die ePrämie in Österreich vergleichen?
Die Konditionen der Vermittler der ePrämie können sich stark voneinander unterscheiden. Zusätzlich verfolgen verschiedene Anbieter unterschiedliche Ziele mit dem Verkauf der eQuote. Für den einen mag das Hauptziel sein, die höchste ePrämie für 2023 zu bekommen. Der andere möchte mit dem Verkauf der eQuote so viel Gutes für die Umwelt wie nur möglich machen und die Prämie spenden oder investieren. Nochmal jemand anderes möchte den Mittelweg gehen, eine gute Prämie bekommen und mit einem Spendenbeitrag die Umwelt unterstützen.
Mit dem ePrämien Vergleich verfolgen wir das Ziel, die Anbieter an einem Ort zu sammeln und anhand vergleichbarer Kriterien darzustellen. Du sollst dich mithilfe unseres Vergleichs kinderleicht in dem Anbieter-Dschungel orientieren und das Angebot finden können, was dir am meisten zusagt. Dabei suchen wir regelmäßig nach neuen Anbietern und prüfen die Konditionen, um den Vergleich so aktuell wie möglich zu halten. Zusätzlich halten wir euch in unserem Vergleich über alle Sonderaktionen der Anbieter auf dem Laufenden.
ePrämie bekommen – so geht’s
Der Prozess, bei dem die CO2-Einsparung des Fahrzeugs zur ausgezahlten ePrämie wird, kann in sechs Schritten beschrieben werden.
1. E-Auto Fahren und CO2-Emissionen sparen
Man kann auf zwei Arten die CO2-Einsparungen durch das Fahren eines E-Fahrzeugs vor dem Gesetzgeber beweisen. Entweder mit dem Fahrzeugschein eines reinen Elektroautos, wobei dann ein Schätzwert herangezogen wird oder mir einem Nachweis der tatsächlich geladenen Strommenge pro Fahrzeug, wodurch auch Plug-in-Hybride eine ePrämie bekommen können.
2. Abgabe der CO2-Einsparung an einen Anbieter
Im zweiten Schritt meldet man sich bei einem Anbieter an, der die Bündelung, Zertifizierung und Vermarktung der Quoten übernimmt. Für die Registrierung bei so einer Vermittlerplattform werden der Vor- und Nachname, eine E-Mail-Adresse und die Bankverbindung gebraucht.
Im Anschluss lädt man den Fahrzeugschein hoch. Dieser kann eingescannt oder mit der Smartphone-Kamera abfotografiert werden. Wenn man seine verladene Strommenge beweisen kann, sollte hier anstelle des Fahrzeugscheins ein Nachweis hochgeladen werden.
Beachte: Die beweisbar verladene Strommenge könnte auch unter dem Niveau des Schätzwertes liegen und die Auszahlung geringer machen. Zusätzlich ist man bei dieser Art der Anmeldung auch für feste und sofortige Auszahlungen der Prämie aus dem Spiel. Plug-in-Hybride müssen aber diesen Weg gehen, um die Prämie beantragen zu können!
3. Bündelung der eQuote
Um den Planungs- und Organisationsaufwand für Anbieter und Behörde so gering wie möglich zu halten, lassen sich Strommengen erst ab einer Höhe von 100.000 kWh Ladestrom beim Umweltbundesamt zertifizieren. Bedeutet für den privaten E-Autofahrer, dass kein Weg an einem Anbieter für die ePrämie vorbeiführt. Auch für eine sichere und ernst zu nehmende Verhandlungsposition ist der Handel in großen Mengen wichtig. Denn nur so kann man höchstmögliche Erlöse auf dem THG-Quotenmarkt erwirtschaften.
4. Zertifizierung der eQuoten durch das Umweltbundesamt
Nach der Bündelung folgt die Einreichung und Zertifizierung beim Umweltbundesamt. Dieses überprüft alle eingehenden eQuoten auf ihre Richtigkeit und Doppelanmeldungen. Dabei handelt es sich um den zeit- und arbeitsintensivsten Schritt, der wahrscheinlich die längste Bearbeitungszeit haben wird. Nach Ende dieses Prozesses erhält der Anbieter ein Zertifikat, mit dem er am THG-Quotenhandel teilnehmen kann.
5. Vermarktung der zertifizierten eQuoten
Unter der Vermarktung der eQuote versteht man den Prozess, bei dem der Anbieter die eQuote an ein quotenverpflichtetes Unternehmen verkauft. Dazu zählen beispielsweise Unternehmen, die CO2-emittierende Kraftstoffe wie Diesel oder Benzin in den Verkehr bringen und mit dem Zukauf von eQuoten ihre Emission kompensieren müssen.
6. Auszahlung der ePrämie
Ist die eQuote veräußert, überweist der Anbieter die ePrämie auf das im Nutzerprofil hinterlegte Konto. Beachte: Bei dem Fahrzeugbesitzer und Kontoinhaber muss es sich um dieselbe Person handeln! Wie lange der Prozess von der Beantragung beim Anbieter bis hin zu Veräußerung dauern wird, kann noch nicht gesagt werden. Da die Prämien für 2023 nur rückwirkend im Jahr 2024 eingereicht werden kann, wird es die Auszahlung erst im nächsten Jahr geben.
Wie finanzieren sich die Zwischenhändler?
Die Plattformen, die die eQuote vermarkten, finanzieren sich anteilig am erzielten Gewinn. Dieser Anteil fällt je nach Anbieter mal höher, mal niedriger aus. Arbeitet der Anbieter transparent, teilt er mit, wie hoch die Vermittlungsprovision ausfällt. Beim Flex-Erlös handelt es sich in der Regel um 10 bis 30 Prozent, die der Anbieter behält. Bei der festen ePrämie bekommt man als Kunde nur die versprochene Summe überwiesen und der restliche Gewinn geht an den Anbieter.
ePrämie Österreich: Übersicht über die Auszahlungsmodelle
- Flex-Erlös: Die Höhe der ePrämie ist flexibel und hängt von den Schwankungen auf dem Quotenmarkt ab. Als Besitzer der eQuote bekommt man 70 bis 90 Prozent des erwirtschafteten Gewinns als ePrämie ausbezahlt. Die restlichen 10 bis 30 Prozent gehen als Umsatzbeteiligung an den Anbieter. Tendenziell kann man mit diesem Auszahlungsmodell die höchste ePrämie bekommen.
- Fest-Erlös: Noch vor der tatsächlichen Veräußerung der eQuote, wird ein fester Betrag als ePrämie ausgemacht. Dieser Betrag wird nach Ende der Vermarktung ausbezahlt, den restlichen Gewinn behält der Anbieter. Dieses Auszahlungsmodell zeichnet sich durch maximale Planungssicherheit aus. Allerdings sind die ePrämien um einen Großteil geringer.
- Flex-Erlös mit Mindestauszahlung: Mit dem Flex-Erlös mit Mindestauszahlung werden die Vorteile von einer festen und flexiblen Prämie miteinander kombiniert. Man profitiert von der Lage auf dem eQuotenmarkt und kann nicht weniger bekommen als die garantierte Mindestauszahlung, wodurch man maximale Planungssicherheit hat.
- Sofortauszahlung: Bei der Sofortauszahlung überweist der Anbieter die ePrämie in kürzester Zeit nach der Anmeldung und geht in Vorkasse. Der Zeitraum, über den man bei der Sofortauszahlung spricht, liegt bei 24 Stunden bis zu zwei Wochen. Allerdings trägt der Anbieter hierbei das gesamte Risiko, weshalb die schnell ausgezahlten ePrämien oft gering gehalten werden.
eQuote verkaufen: So hoch wird die ePrämie sein
Der Wert der eQuote ist von dem Wert der CO2-Einsparung abhängig. Diese wird mit der geladenen Strommenge ermittelt. Wenn man seine tatsächlich geladene Strommenge nicht nachweisen kann oder möchte, wird ein Schätzwert verwendet. Der Schätzwert ist für alle Fahrzeuge gleich und hängt nicht von der Größe und Klasse des Fahrzeugs ab. Dabei handelt es sich um 1.500 kWh im Jahr pro Fahrzeug.
Momentan liegt die Höhe der Einsparung pro E-Fahrzeug (1.500 kWh) bei 1,5 Tonnen CO2. Dieser ist vom Strommix des Landes abhängig und wird jedes Jahr vom Umweltbundesamt neu festgelegt.
Der Wert der eQuote für 2023 wird voraussichtlich bei bis zu 900 € liegen. Allerdings muss von diesem Betrag noch die Anbieter-Beteiligung abgezogen werden. Letztendlich hängt die Höhe der Prämie auch von der Wahl des Auszahlungsmodells ab.
Voraussetzungen: Wer kann die Prämie beantragen?
Es gibt zwei Arten mit verschiedenen Voraussetzungen, durch die man die eQuote verkaufen und die ePrämie bekommen kann. Vorab: Es spielt keine Rolle, ob der das Fahrzeug geleast, gekauft oder finanziert wird. Hauptsache man ist als Halter in der Zulassungsbescheinigung eingetragen.
Option 1: Jeder, der ein zweispuriges rein batterieelektrisches Fahrzeug fährt und als Halter eingetragen ist, kann die eQuote zu einem Pauschalwert in Höhe von 1.500 kWh beantragen. Für E-Autos, E-Busse und E-Nutzfahrzeuge gelten die gleichen Pauschalwerte und somit die gleichen Prämien. Allerdings spielt die Dauer der Zulassung des Fahrzeugs eine wichtige Rolle. Die ePrämie wird nur anteilig für die Monate ausbezahlt, an denen das Fahrzeug zugelassen war.
Option 2: Jeder, der eine geladene Strommenge pro zugelassenem Fahrzeug nachweisen kann, erhält eine ePrämie pro kWh. Hierdurch können auch Plug-in-Hybride und einspurige E-Fahrzeuge wie E-Roller und E-Motorräder profitieren. Dabei gilt, je mehr kWh zum Laden verbraucht wurde, desto höher ist die ePrämie.
eQuote selbst verkaufen – geht das?
Nein, die eQuote kann nicht selbst verkauft werden. Denn bevor man die eQuote verkaufen kann, muss sie beim Umweltbundesamt zertifiziert werden. Das Umweltbundesamt nimmt aber erst Ladestrommengen ab einer Höhe von 100.000 kWh zur Zertifizierung an, um den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten.
Wann erhalte ich die Auszahlung?
Wann die ePrämie ausbezahlt wird, hängt von der Wahl des Auszahlungsmodells ab. Entscheidet man sich für die Sofortauszahlung, erhält man das Geld innerhalb weniger Tage. Beim Fest- und Flex-Erlös wird das Geld erst nach der tatsächlichen Vermarktung ausbezahlt. Da die eQuote aber nur rückwirkend nach Ablauf des Jahres zur Zertifizierung beim Umweltbundesamt eingereicht werden kann, wird es noch dauern, bis man die ersten Auszahlungen erhält. Zusätzlich ist der Zeitraum für die Einreichung sehr kurz, weswegen viele Anmeldungen auf einmal eingehen werden, was die Wartezeiten wahrscheinlich noch länger macht. Wir vermuten, dass die ersten Auszahlungen der ePrämie im September 2024 erfolgen werden.
Bis wann muss ich die Prämie bei einem Anbieter beantragen?
Die eQuote selbst kann das ganze Jahr über beim Anbieter angemeldet werden. Allerdings erfolgt die Einreichung beim Umweltbundesamt zur Zertifizierung der eQuote in den ersten zwei Monaten des Folgejahres. Nach dem 01.03.2024 können keine eQuoten mehr eingereicht werden.
Am besten man reicht die eQuote spätestens im Januar ein. Beachte: Die Höhe der Einsparung der THG-Quote in Österreich hängt davon ab, wie lange das Fahrzeug zugelassen war. War es bis zum Zeitpunkt der Zertifizierung nur 6 Monate zugelassen, wird die ePrämie nur anteilig ausbezahlt. Alternativ kann man die tatsächlich geladene Strommenge pro Fahrzeug in kWh zertifizieren lassen. Dieser muss man dann aber beweisen können. Bedeutet aber auch, dass die Prämie höher ausfällt, wenn mehr kWh mit dem E-Fahrzeug verbraucht wurde.
Wie kann die verbrauchte Strommenge in kWh beim Anbieter nachgewiesen werden?
- Belege über den Zählerstand
- Daten aus der Wallbox-App
- Datenexport aus dem Ladesäulen-Backend
Ich denke, hier fehlen Anbieter! Um die Transparenz zu bewahren, sollten alle oder keine Anbieter angeführt werden.
Vielen Dank für diesen Kommentar.
Wir haben eine für uns empfehlenswerte Auswahl an Anbietern getroffen, die wir uns im Detail angeschaut haben und mit denen wir großteils partnerschaftlich in Kontakt stehen. Die Konditionen und Begebenheiten der aufgeführten THG-Anbieter werden regelmäßig von uns geprüft und aktualisiert. Dies auf alle Marktteilnehmer auszuweiten, ist ein Unterfangen, welches schlicht nicht möglich sein wird.
Zudem glauben wir, dass unsere Leser mit einer engmaschigen und qualitativen Auswahl besser bedient sind. Ein Gesamtüberblick des Marktes ist daher nicht unser Anspruch.