Die ersten Auszahlungen der THG-Prämien kommen immer näher. Auch wenn man sich freut, macht man sich dennoch seine Gedanken. Ein wichtiger Aspekt, der für viel Verwirrung und Unbehagen sorgt, ist das steuerliche Vorgehen mit den Quotenerlösen. Muss man die Erlöse aus der THG-Quote versteuern? Was ist zu beachten? Wir haben recherchiert und unsere Ergebnisse in diesem Artikel zusammengetragen.
Inhalt
Überblick: Für wen ist die THG-Quote steuerpflichtig?
Die THG-Prämie für E-Autofahrer kann steuerpflichtig sein. Wann so eine Steuerpflicht entsteht, ist abhängig davon, ob es sich bei dem Fahrzeug um Privatvermögen oder Betriebsvermögen handelt.
- Betriebsvermögen: Die Auszahlung, die man durch die Prämie erhält, gehört zu den Betriebseinnahmen. Somit ist ein Teil der THG-Quote steuerpflichtig.
- Privatvermögen: Der Verkauf der Quote von einem privaten E-Fahrzeug ist keiner Einkunftsart zuzuordnen, weshalb die THG-Quote steuerfrei ist.
- Dienstwagen: Handelt es sich bei dem E-Auto um ein Dienstwagen, bei dem der Arbeitgeber als Fahrzeughalter eingetragen ist, steht die Prämie dem Arbeitgeber zu und ist dem Betriebsvermögen zuzuordnen. Die THG-Quote ist steuerpflichtig.
Muss man die THG-Quote versteuern?
Die erste staatliche Stelle hat sich zum steuerlichen Umgang mit der THG-Quote öffentlich geäußert, was die Versteuerung der THG-Prämie in einem ganz anderen Licht erscheinen lässt. Das Landesamt für Steuern von Rheinland-Pfalz berichtet, dass es sich bei der THG-Quote um ein immaterielles Wirtschaftsgut i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG handelt. Es zählt nicht zu sonstigen Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG, wie zuvor gedacht.
Somit richtet sich der Quotenhandel nach den allgemeinen ertragssteuerlichen Grundsätzen über den Kauf und Verkauf von Wirtschaftsgütern. Das bedeutet, dass die Übertragung der Quote an einen Anbieter (Stromanbieter oder Dienstleiter) als Veräußerung gilt, da so die Verfügungsmacht endgültig aufgegeben wird.
Da der Fahrzeugbesitzer die Quote aber nicht entgeltlich erwirbt, liegt kein privates Veräußerungsgeschäft vor, weshalb die Prämie nicht versteuert werden muss. Die Quote entsteht durch die eingesparte Emission und wird nicht jährlich gekauft, um sie weiterzuverkaufen. Somit ist die THG-Prämie keine steuerbare Leistung und unterliegt nicht der Einkommenssteuer.
Muss man die THG-Prämie für gewerblich genutzte Fahrzeuge versteuern?
An der Versteuerung der THG-Prämie bei gewerblich benutzen Fahrzeugen hat sich nichts verändert. Die steuerliche Entlastung ist nur für private E-Autobesitzer gedacht. Wenn das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zuzuordnen ist, zählt der Verkauf der Quote als unternehmerische Tätigkeit i.S.d. § 2 Abs. 1 UStG. Somit zählt die Prämie zu den Betriebseinnahmen, weshalb sie versteuert werden muss.
Was kann man machen, wenn man die steueroptimierte THG-Prämie gewählt hat?
Nun gibt es aber eine beachtliche Anzahl an Nutzern, die die steueroptimierte Auszahlung ausgewählt haben. Die Änderung bedeutet für viele Quotenbesitzer den Verlust von Geld, was viele Kunden ärgert. Das sorgt natürlich auch bei den verschiedenen Anbietern für Unbehagen. Der Anbieter Geld-für-eAuto.de war einer der ersten, der seine Kunden über diese Situation informiert hat und verschiedene Lösungen in Aussicht stellt. Wir sind uns sicher, dass auch andere Plattformen mitziehen werden, weshalb im Folgenden aufgezeigt wird, was die Pläne von den Anbietern sind.
Steueroptimierte THG-Prämie von Geld-für-eAuto
Geld-für-eAuto lässt dem Kunden, der eine steueroptimierte THG-Prämie ausgewählt hat, freie Wahl. Der Kunde kann entscheiden, was mit dem nicht ausgezahlten Geld passieren soll.
- Der Differenzbetrag der Quote kann gespendet werden. Dafür muss der Kunde nichts machen. Das Geld wird wie geplant an die Aktion „Deutschland Hilft“ als Nothilfe für die Ukraine gespendet.
- Als andere Option kann man sich den Differenzbetrag der THG-Quote auch auszahlen lassen. Das Geld wird nachträglich in wenigen Wochen auf das Konto von dem Anbieter an den Kunden überwiesen. Hierzu muss lediglich bis zum 15.06.2022 eine kurze E-Mail an „support@geld-fuer-eauto.de“ mit der im Kundenaccount angegebenen E-Mail-Adresse, geschrieben werden.
Steuer-Optimierung von Smartificate
Bei Smartificate hat jeder Kunde die Möglichkeit bekommen, die den Restbetrag der steueroptimierten THG-Prämie ausgezahlt zu bekommen. An Bestandskunden wurden E-Mails verschickt, die das genauere Vorgehen beschreiben. Sollte man sich dennoch dafür entscheiden, den Restbetrag zu spenden, muss nichts Weiteres gemacht werden.
Irrglaube: Die Versteuerung der THG-Quote als sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr. 3 EStG
In den letzten Tagen gab es viele Veränderungen, was die steuerliche Betrachtung der THG-Prämie angeht. Lange glaubte man, dass die Einnahmen aus der Quote zu sonstigen Einkünften zähle und einer Freigrenze von 256€ pro Kalenderjahr unterliege. Im Falle einer Freigrenze hätte das bedeutet, dass die volle Summe, die 256€ überschreitet, in der Steuererklärung angegeben werden müsste.
Was zählt zu sonstige Einkünfte aus § 22 Nr. 3 EStG?
Unter sonstige Einkünfte aus § 22 Nr. 3 EStG fallen neben der Prämie, Einnahmen aus einmaligen oder gelegentlichen Tätigkeiten, Einkünfte aus der Vermietung beweglicher Gegenstände sowie Einkünfte aus gelegentlicher Vermittlung. Das können unter anderem Einnahmen aus der Vermietung des Werkzeugs oder Wohnwagens sein, Einnahmen durch einen gelegentlichen Auftritt als Musiker, aber auch Prämien und Sachprämien, die man beispielsweise durch die THG-Quote bekommt, wie man fälschlich dachte.
Muss man die THG-Quote als sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr. 3 EStG versteuern?
Nein, entgegen aller Erwartung zählen die Einnahmen, die eine Privatperson mit der THG-Quote macht, nicht zu § 22 Nr. 3 EStG und somit zu sonstigen Leistungen wie Prämien, die bis zu einerFreigrenze von 255 Euro im Jahr nicht einkommenssteuerpflichtig sind.
Den alten Vorgaben zufolge konnte man dann auch nicht sicher sagen, ob die THG-Prämie versteuert werden musste. Das hing ganz davon ab, wie hoch die Prämie war und ob es noch weitere Einnahmen gab, die unter sonstige Einkünfte hätten fallen können.
Sicher war allerdings, dass wenn die Prämie bei maximal 255€ lag und man keine weiteren Einnahmen erzielte, man die Prämie nicht in der Steuererklärung angeben musste. Hätte man aber die Freigrenze auch um nur einen Euro überschritten, müsste man die gesamte Auszahlung sowie alle weiteren sonstigen Einkünfte in der Steuerklärung aufführen.
Dies hätte aber wiederum nicht sofort bedeutet, dass die THG-Prämie versteuert werden muss. Der sogenannte Härteausgleich des § 46 Abs. 3 EStG wäre zum Tragen gekommen. Der Härteausgleich besagt, dass alle Nebeneinkünfte eines Arbeitnehmers bis 410€, die man aus sonstigen Leistungen beziehen kann, vom Einkommen abgezogen werden und somit steuerfrei blieben.
THG-Quote versteuern: Unser Fazit
Alle hier erläuterten Inhalte sind Informationen aus unserer Recherche. Dieser Artikel ersetzt keine Beratung bei einem Steuerberater, zumal die Lage jeder Person individuell ist und nicht auf jede Situation übertragen werden kann. Ob man die steuerlichen Unklarheiten umgehen und die steueroptimierte THG-Prämie wählen soll, liegt in den Händen jedes E-Autofahrers. Wir würden diesen Schritt allerdings nicht empfehlen. Ganz im Gegenteil rudern jetzt viele Anbieter zurück und versuchen Lösungen, für die nicht ausgezahlten Geldbeträge zu finden.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema THG-Quote versteuern
Muss ich die THG-Prämie versteuern?
Unserer Recherche zufolge zählt die Prämie, nicht zu den sonstigen Einkünften gemäß § 22 Nr. 3 EStG. Die THG-Prämie ist ein immaterielles Wirtschaftsgut i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG, wodurch sich der Quotenhandel nach den allgemeinen ertragssteuerlichen Grundsätzen über den Kauf und Verkauf von Wirtschaftsgütern richtet. Somit zählt die Abgabe der THG-Quote an einen Anbieter als eine Veräußerung. Da der THG-Quotenbesitzer die Quote aber nicht entgeltlich erworben hat, liegt kein privates Veräußerungsgeschäft vor, weshalb die THG-Prämie nicht versteuert werden muss. Somit ist die Prämie keine steuerbare Leistung und unterliegt nicht der Einkommenssteuer.
Was ist die steueroptimierte Bar-Prämie bzw. der steueroptimierte Festpreis?
Mit dem steueroptimierten Festpreis begrenzen die THG-Anbieter die Auszahlungen der THG-Prämie auf 255 Euro, sodass man die THG-Prämie nicht in der Steuererklärung angeben muss, sollte die THG-Prämie zu den sonstigen Einkünften gem. § 22 Nr. 3 zählen, wie am Anfang gedacht.
Lohnt sich die steueroptimierte Bar-Prämie?
Nein, die steueroptimierte Barprämie lohnt sich nicht, da die Barprämie anders als gedacht steuerlich behandelt wird. Die THG-Prämie gilt i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG als immaterielles Wirtschaftsgut. In Zusammenhang damit, dass man die THG-Quote nicht entgeltlich erwirbt, muss sie nicht versteuert werden. Das bedeutet auch, dass eine steueroptimierte Barprämie keinen Sinn macht, da die Quote, egal wie hoch sie ausfällt, nicht versteuert werden muss.
Was sind sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG?
Unter sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG zählen Vermittlungsprovisionen, Prämien, Einnahmen aus gelegentlicher Vermietung von beweglichen Gegenständen und Einnahmen aus einmaligen oder gelegentlichen Tätigkeiten. Anders als gedacht fällt die THG-Quote aber nicht darunter!
Kann ich die Wahl der steueroptimierten Prämie rückgängig machen?
Das die steuerliche Behandlung der THG-Prämie nicht gem. § 22 Nr. 3 EStG ausgefallen ist, hat nicht nur die Kunden überrascht. Auch die THG-Anbieter waren verwundert. Der erste THG-Anbieter hat schon eine Lösung parat, damit das nicht ausgezahlte Geld an den Kunden kommt. Sicherlich werden auch weitere THG-Anbieter Lösungen in Aussicht stellen. In diesem Artikel erfährt man mehr darüber!
Wie wird die THG-Prämie versteuert?
Wie die THG-Prämie versteuert werden muss, hängt davon ab, ob das Fahrzeug zum Privat- oder Betriebsvermögen gezählt wird. Handelt es sich um ein privates E-Auto, ist die THG-Quote steuerfrei. Zählt das Fahrzeug aber zum Betriebsvermögen, gehört die Auszahlung der THG-Prämie zu den Betriebseinnahmen, wodurch die THG-Quote steuerpflichtig wird.