Die Bundesregierung will die Förderung der Elektromobilität verstärken und den Kauf eines Elektroautos steuerlich attraktiver machen. Hierfür sind bereits Milliarden von Euros eingeplant. Damit sollen künftig mehr E-Autos auf deutschen Straßen zu sehen sein.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz will in Zukunft die Förderung der Elektromobilität verstärken. Bereits bestehende Förderungen sollen hierfür verlängert werden, um eine Plansicherheit zu schaffen. Der hierfür beschlossene Gesetzwurf soll bis zum Ende 2019 umgesetzt werden. Dieses Förderungsprogramm wird vor allem für eine umweltfreundliche Mobilität vorgesehen und um die weitere technische Entwicklung voranzutreiben.
Dienstfahrzeuge und Lademöglichkeiten werden ansprechender
Elektroautos als Dienstfahrzeuge zum mieten oder leasen sollen für Unternehmen ansprechender werden. Hierfür wird die Steuerfreiheit für die kostenlose Überlassung für private Zwecke bis Ende 2030 verlängert. Somit bleibt für Elektro- und Hybridfahrzeuge ein halbierter Satz von 0,5%, statt monatlich ein Prozent des Listenpreises. Neben der Verlängerung der steuerlichen Förderung von Elektroautos als Dienstwagen plant Olaf Scholz eine weitere Maßnahme. Hierfür ist eine neue Sonderabschreibung – von 50 Prozent im Jahr – für die Anschaffung rein elektrischer Lieferfahrzeuge geplant. Auch diese soll bis 2030 gelten.
Das Aufladen am Arbeitsplatz ist aktuell bis Ende 2020 steuerfrei und soll bis 2030 verlängert werden. Dasselbe gilt für die Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung zur privaten Nutzung.
Dienstfahrräder und Jobtickets durch Förderung steuerfrei nutzbar
Seit Anfang dieses Jahres gibt es eine Steuerfreiheit für die kostenfreie Nutzung von Dienstfahrrädern – sowohl für Elektrofahrräder als auch herkömmliche Fahrräder – für private Zwecke. Auch diese wird bis 2030 verlängert. Bislang war sie bis 2021 befristet. Das gilt allerdings nur, wenn man sie als Zusatz zum Arbeitslohn erfolgt und nicht verrechnet. Damit soll der Reiz der Nutzung von Elektrofahrräder, für eine umweltfreundliche Mobilität steigen.
Ebenso steuerfrei, sind seit Jahresbeginn die Jobtickets, damit Arbeitnehmer auch künftig öffentliche Verkehrsmittel – wie Busse und Bahnen – nutzen. Diese sollen bis 2030 steuerfrei bleiben. Geplant ist hier eine pauschal versteuerte Ausgabe des Jobtickets mit 25 Prozent, ohne die Anrechnung auf die Entfernungspauschale.